I Allgemeine Hygienebestimmungen
Der Aufenthalt im Dorfgemeinschaftshaus beschränkt sich auf max. 25 Haushalte zzgl. Kindern bis 14 Jahren sowie Genesenen und vollständig Geimpften (14 Tage nach 2. Impfung). Für Veranstaltungen im Außenbereich sind max. 50 Haushalte zzgl. Kindern bis 14 Jahren sowie Genesenen und vollständig Geimpften (14 Tage nach 2. Impfung) gestattet.
Der empfohlene Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus einem fremden Haushalt ist einzuhalten. Händeschütteln und Umarmungen sind zu unterlassen.
Die Hände sind zu Beginn zu waschen und zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen im Flur, in der Küche sowie in den Toilettenanlagen bereit.
II Mund- und Nasenschutz
Der Zugang und der Aufenthalt im Dorfgemeinschaftshaus wird nur mit medizinischem Mund- und Nasenschutz bzw. FPP2-Masken gewährt. Dieser kann am Platz abgenommen werden.
III Raumnutzung
Die Raumnutzung ist für den Verein und die Gruppen gestattet. Gleichzeitig ist eine Drittnutzung für Geburtstage oder Taufen u. ä. wieder möglich.
Die Fenster sind beidseitig zu öffnen bzw. zu kippen.
Alle Personen sollten einen festen Sitzplatz nutzen.
Die Tische sind nach Nutzung zu desinfizieren. Entsprechende Flächendesinfektion steht bereit.
IV Infektionsketten und Impfungen nachvollziehen
Jeder Gruppenleiter sollte eine Infektionskette bzw. Kontaktnachverfolgung gewährleisten können, das kann z.B. durch Kontaktliste erfolgen. Gruppenleiter sind angehalten eine vollständige Impfung der Teilnehmer nachzuvollziehen.
V Verantwortlichkeit
Für die Einhaltung der o.g. Maßnahmen ist die/ der jeweilige Gruppenleiterin bzw. Gruppenleiter verantwortlich. Eine Reinigungsliste liegt aus und ist von den Leitern zu unterschreiben.
Ortsbürgerverein Kayhauserfeld e.V.
Vorstand, Sept. 2021